Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und somit auch für den (in jedweder Form) elektronischen Geschäftsverkehr.
Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Alle früheren Vertragsbedingungen sind ungültig.
2.2 Nur die aus der Produktbeschreibung des Herstellers ersichtliche Beschaffenheit der Ware gilt als vereinbart. Öffentliche Äußerungen (z.B. Werbung) des Herstellers gelten hingegen nicht als Beschaffenheitsangaben. Eventuelle Einbau- oder Montageanleitungen schulden wir nicht. Etwaige mit der Ware gelieferte Hinweise zur Montage oder anwendungstechnische Hinweise begründen für uns keine Haftung.
2.3 Die Prüfung der Bestellung und Angebote auf Vollständigkeit hin ist Sache des Kunden.
2.4 Kaufverträge kommen zustande, wenn wir innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung senden oder die bestellten Vertragsgegenstände liefern.
3.2 Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auf seine Kosten für den Transport versichert. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige (insbesondere) öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
3.3 Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem vorgesehenen Liefertag vier Monate oder mehr und treten in dieser Zeit Änderungen in der Preisgrundlage auf, z.B. Preiserhöhungen der Zulieferer, sind wir zu einer entsprechenden Anpassung der Preise berechtigt.
3.4 Sämtliche Preisunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3.5 Der Mindestbestellwert beträgt EUR 49,95. Wird der Mindestbestellwert unterschritten, heben wir eine Servicepauschale iHv EUR 6,95 ein.
4.2 Von uns genannte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn wir die Ware rechtzeitig ab Lager versenden bzw. versenden lassen. Sie gelten zudem mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware als eingehalten, sofern die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und richtige Belieferung von uns durch unsere Zulieferer voraus. Erfolgt diese nicht, so sind wir berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer der Hinderung zu verlängern. Dies gilt nicht, wenn die Hindernisse von uns zu vertreten sind. Wir werden den Kunden über solche Umstände unverzüglich informieren. Der Kunde kann dann von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder in zumutbarer Frist liefern werden. Erklären wir uns hierauf nicht, kann der Kunde zurücktreten. Wir erstatten dann die Gegenleistung unverzüglich.
4.4 Ziff. 4.3 gilt entsprechend, sofern diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die nicht unserem Einflussbereich unterliegen und die wir nach Einhaltung der im konkreten Fall gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnten, auftreten. (z.B. höhere Gewalt, etc.)
4.5 Einen Verzug oder das Ausbleiben der Lieferung haben wir dann nicht zu vertreten, wenn uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten kein Verschulden trifft. Sofern wir Schadenersatz zu leisten haben, beschränkt sich dieser auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, es sei denn, uns trifft ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden.
4.6 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, ebenso die Teilfakturierung.
5.2 Wird der Versand/ die Lieferung auf Wunsch oder durch Verschulden des Kunden verschoben, so steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
6.2 Liegen Mängel an der von uns gelieferten Ware vor, leisten wir die Nacherfüllung durch Nachbesserung – in diesem Falle gelten zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart – oder durch Ersatzlieferung. Das Wahlrecht der Nacherfüllungsart liegt bei uns.
6.3 Die Mängelansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Lieferung bzw. Übergabe der Kaufsache an den Kunden.
6.4 Keinerlei Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn Mängel durch normale Abnützung, unsachgemäße Handhabung, ungeeignete Lagerung und unsachgemäße Installation, ungenügenden Frostschutz, Gewaltanwendung, unsachgemäße Verwendung, chemische, elektrische, oder andere schadhafte Einflüsse oder ähnliche Ursachen bewirkt werden; wenn die Waren verändert wurden, insbesondere, wenn fremde Teile hinzugefügt wurden; wenn der Kunde Bedienungs- u. Serviceanweisungen nicht beachtet; wenn die gelieferten Waren für einen nicht vereinbarten Zweck verwendet werden; wenn der Kunde selbst oder eine dritte, von uns nicht autorisierte Person versucht hat, die Mängel zu beheben.
6.5 Höhere Gewalt (bspw. Epidemien, politische und marktwirtschaftliche Verwerfungen) berechtigt uns zum Vertragsrücktritt bzw. späterer Lieferung. Schadenersatzansprüche hieraus sind unzulässig.
6.6 Transportschäden sind vom Kunden sofort nach Empfang der Vertragsgegenstände beim Transportunternehmen zu beanstanden und uns zu melden.
6.7 Bei Warenübernahme ist vor Setzung der Unterschrift auf dem Frachtschein überprüfen, ob die Anzahl der Pakete richtig ist. Allenfalls fehlende Pakete sind auf dem Frachtschein vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
7. Freiwilliges Rückgaberecht
Der Kunde kann unter nachfolgenden Umständen Waren bis 30 Tage nach Ablieferung an uns zurückgeben:
Entstehen uns durch die Abholung beim Kunden Kosten (Transport, Verpackung, Bearbeitungsgebühren bei Zulieferern, etc.) dann ist der Kunde verpflichtet, diese nach Rechnungslegung durch uns zu tragen.
Für nach unserer Lieferung beschädigte Artikel, Besorgerartikel (Besorgungen/Sonderbeschaffungen), Streckenartikel (Direktlieferung ab Hersteller), Saisonartikel, Trendartikel, Lebensmittel und andere verderbliche Artikel, Periodika und Zeitungen, Büromöbel sowie auftragsbezogene Artikel (vom Lieferanten oder Vor-Lieferanten für einen Auftrag produziert) ist eine Rückgabe jedenfalls ausgeschlossen.
8.2 Schecks nehmen wir nur nach Vereinbarung und vorbehaltlich der Einlösung zahlungshalber herein. Die Erfüllung tritt erst mit Wertstellung ein.
8.3 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden, sind wir berechtigt, die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Zudem können wir in diesem Falle unsere bestehenden Forderungen sofort geltend machen und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von den noch nicht erfüllten Verträgen zurücktreten. Wir sind dann berechtigt, entsprechend der Ziffer 7. Schadenersatz zu verlangen.
8.4 Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beschränkt.
8.5 Ist Bankeinzug als Zahlungsart vereinbart, ist der Zahlbetrag einen Tag nach Zugang der Rechnung fällig, es sei denn es ist ein späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und auf der Rechnung angegeben. Die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (SEPA Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung. Ausreichend ist der Zugang der Vorabinformation spätestens einen Tag vor Fälligkeit (Einzug des Rechnungsbetrages).
8.6 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.3 Im Falle von Zahlungsverzug durch den Kunden sind wir berechtigt, auf Kosten des Kunden die Ware wieder in unseren Besitz zu nehmen, wobei damit nicht zwingend ein Vertragsrücktritt einhergeht.
10.2 Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung oder uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.
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13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie anderer Normen des internationalen Privatrechts.
Stand 07.04.2021